Ansicht St. Ruprecht

Bauabgabe

Bei Bau von Wohnhäusern, landw. Gebäuden, Werkshallen etc. ist nach Bewilligung des Baues durch die Baubehörde gem. § 15 Stmk. Baugesetz eine Bauabgabe zu leisten.

Diese beträgt pro m² verbauter Geschossfläche € 11,40 (seit 1.1.2022, Berechnung ähnlich dem Kanalisationsbeitrag). Bei Zu- und Umbauten ist die Bauabgabe nur für die neugewonnene Fläche zu entrichten. 

Die Abgabe wird mittels Bescheid vorgeschrieben und ist zweckgebunden für die Herstellung von Verkehrsflächen, Oberflächenentwässerungen, Strassenbeleuchtungen, die Übernahme von Grundstücken ins öffentliche Gut und die Errichtung von öffentlichen Kinderspielplätzen sowie Grünflächen.

Zuletzt aktualisiert am 05.05.2022 von Werner Reisenhofer.

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