Ansicht St. Ruprecht

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grundstücke und Gebäude. Grundsteuer A wird für landwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für alle sonstigen Flächen vorgeschrieben. 

Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus dem Einheitswertbescheid des Finanzamtes. In diesem wird ein Messbetrag für die Grundsteuer festgesetzt. Dieser ist Grundlage für die Abgabenberechnung. Bevor das Finanzamt einen Einheitswertbescheid erlässt, wird meist eine Erhebung durchgeführt, bei der der Eigentümer der Liegenschaft Angaben über die Lage und Ausstattung machen muss. Diese Angaben und die Größe des Gebäudes oder der Grundstücke werden dann im Einheitswertbescheid bewertet. 

Grundsteuerbeträge bis € 75,00 werden im 2. Quartal vorgeschrieben. Größere Beträge vierteljährlich.

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2018 von Werner Reisenhofer.

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