Hundeabgabe
Für das Halten von Hunden ist eine Hundeabgabe von € 60,00 zu entrichten.
Sie wird im 2. Quartal oder wenn der Hund später angemeldet wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung von Hunden die älter als 3 Monate sind verpflichtend ist. Unter gewissen Umständen ist eine Abgabebegünstigung im Ausmaß von 50% möglich.
Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice - Hundehaltung.
Zuletzt aktualisiert am 05.05.2022 von Werner Reisenhofer.