Ansicht St. Ruprecht

Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden ist eine Hundeabgabe von € 60,00 zu entrichten. 

Sie wird im 2. Quartal oder wenn der Hund später angemeldet wird zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung von Hunden die älter als 3 Monate sind verpflichtend ist. Unter gewissen Umständen ist eine Abgabebegünstigung im Ausmaß von 50% möglich.

Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice - Hundehaltung.

Zuletzt aktualisiert am 05.05.2022 von Werner Reisenhofer.

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