Kanalbenützungsgebühr ab 01.01.2023
Die Kanalbenützungsgebühr wird vierteljährlich vorgeschrieben und beträgt ab 1.1.2023 im Jahr pro EGW (Einwohnergleichwert) € 138,08 inkl. MWSt. Eine Person mit Hauptwohnsitz wird dabei mit 1 EGW berechnet. Personen mit Nebenwohnsitz werden mit 0,5 EGW gerechnet. Pro Wohnung werden maximal 7 EGW zur Verrechnung herangezogen. Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich.
Mit dieser Abgabe werden die Kosten für den Bau und die Instandhaltung des Kanalnetzes finanziert. Ab 2021 musste die Kanalbenützungsgebühr angepasst werden, weil ansonsten sämtliche Landes- und Bundesförderungen gestrichen worden wären. Da sowohl Instandhaltung als auch Erweiterung und Neubau sehr kostenintensiv sind, kann auf Förderungen nicht verzichtet werden. Die Abgabenordnung sieht die jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex vor.
Zuletzt aktualisiert am 02.01.2023 von Vanessa Schallitz.