Wasserbezugsgebühr
Die Wasserbezugsgebühr beträgt ab 1.1.2023 pro m³ verbrauchtem Wasser inkl. MWSt. € 2,31 (exkl. MWSt: € 2,10). Die Erfassung des Verbrauch erfolgt über im Haus installierte Wasserzähler.
Die Grundgebühr beträgt pro angeschlossenem Objekt 37,00/Jahr inkl. MWSt. Pro Quartal beträgt die Grundgebühr somit € 9,25.
Ende September jeden Jahres werden Wasserzählerkarten ausgesandt mit der Bitte die Zählerstände per 1.10. abzulesen und danach entweder die Karte per Post an die Gemeinde zu übermitteln oder den Zählerstand online bekannt zu geben. Anschließend erfolgt die Abrechnung. Quartalsweise wird von der Gemeinde eine Akontozahlung verrechnet (im Normalfall auf Basis der letzten Abrechnung).
Für die Entnahme von Wasser aus Hydranten (z.B. zum Füllen von Schwimmbecken) ist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Wenn die Wassersituation es erlaubt, wird dann ein Zähler an den Hydranten angeschlossen und die nötige Wassermenge kann entnommen werden. Der zusätzliche Aufwand wird pauschal verrechnet.
Die Gemeinde selbst ist Mitglied beim Wasserverband Oberes Raabtal. Dieser kauft das Wasser bei der Stadtgemeinde Weiz, und liefert es an die Mitgliedsgemeinden. Für die Verteilung innerhalb der Gemeinde ist diese dann selbst zuständig.
Die Wartung der Leitungen, Hochbehälter, Übergabe- und Pumpstationen erfolgt über Mitarbeiter der Wasserwerke Weiz.
Zuletzt aktualisiert am 02.01.2023 von Vanessa Schallitz.