Ansicht St. Ruprecht

Wasserleitungsbeitrag

Der Wasserleitungsbeitrag wird für den Anschluss von Häusern und Objekten an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde vorgeschreiben. Die Höhe beträgt ab 3.850,00 Euro für 1-2 Wohneinheiten bzw. 1 Objekt. Für jede weitere Wohneinheit ist eine Abgabe in der Höhe von 1.100,00 Euro zu entrichten. In diesem Betrag ist das benötigte Material (bis zu einer max. Länge von 100 m) inkl. Zählergarnitur enthalten. Die Grabungsarbeiten und die Herstellung von Mauerdurchbrüchen obliegt dem Anschlusswerber. Der Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung erfolgt über eine privatrechtliche Vereinbarung. Der Anschluss ohne eine solche Vereinbarung ist nicht erlaubt.

Von Seiten der Gemeinde ist der Wasserleitungswart beauftragt den Anschluss auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei und nach der Installation zu überprüfen. Der Wasserleitungswart wird Sie auch gerne vor und während der Arbeiten beraten.

Zuletzt aktualisiert am 23.12.2021 von Werner Reisenhofer.

Zurück