Ansicht St. Ruprecht

E-Bike, E-Moped

Der Gemeinderat hat beschlossen den Ankauf von Elektrofahrrädern und E-Mopeds mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 100,00  zu fördern.

Der Antragsteller (Käufer) muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Dem Antrag ist eine Kopie der Rechnung (Rechnungsdatum 2022) und der Zahlungsbestätigung beizulegen. Alternativ können die entsprechenden Originaldokumente bei der Antragstellung vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsnehmer stimmt einer Kontrolle durch die Gemeinde oder Beauftragten der Gemeinde sowie der Speicherung der angeführten Daten zu.

Zuletzt aktualisiert am 30.03.2022 von Werner Reisenhofer.

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