Ansicht St. Ruprecht

E-Bike, E-Moped (Kaufdatum 2023)

Der Gemeinderat hat beschlossen den Ankauf von Elektrofahrrädern und E-Mopeds (max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 100,00  zu fördern.

Der Antragsteller (Käufer) muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Dem Antrag ist eine Kopie der Rechnung (Rechnungsdatum 2022 bzw. 2023) und der Zahlungsbestätigung beizulegen. Alternativ können die entsprechenden Originaldokumente bei der Antragstellung vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt auf das angegebene Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsnehmer stimmt einer Kontrolle durch die Gemeinde oder Beauftragten der Gemeinde sowie der Speicherung der angeführten Daten zu.

Anmerkung:
Da immer wieder auch E-Bikes privat ge- und verkauft werden, weisen wir darauf hin, dass die Förderung nur für Neukäufe gilt. Privat oder gebraucht gekaufte Fahrräder können leider nicht gefördert werden.

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2024 von Werner Reisenhofer.

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