Ansicht St. Ruprecht

Familienförderung - Wickeln mit Stoffwindeln

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das ausschließliche Wickeln mit Stoffwindeln bis max. zum 3. Geburtstag gefördert wird.

Die Förderung wird jeweils nach dem 1., 2. und 3. Geburtstag in Form von Bohni-Gutscheinen in der Höhe von jeweils 60 Euro ausbezahlt. Die Absicht nur Stoffwindeln zu verwenden ist nach der Geburt des Kindes im Gemeindeamt bekannt zu geben. Im Förderungszeitraum darf keine Windeltonne verwendet werden und es ist auch nicht zulässig größere Restmülltonnen, als jene die der Haushaltsgröße entsprechen, zu verwenden.

Die Förderung kann nur beansprucht werden, wenn das gesamte Lebensjahr mit Stoffwindeln gewickelt wurde. Die Förderung gilt erstmalig für Kinder die ab dem 1.1.2018 geboren wurden und nur für Bewohner, die über den gesamten Förderungszeitraum (das jeweilige Lebensjahr des Kindes) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren/sind. 

Die Gemeinde behält sich vor, die Einhaltung der Förderungsbedingungen zu kontrollieren. Auf die Auszahlung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Den Antrag sowie allgemeine Informationen finden Sie nachfolgend.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2024 von Werner Reisenhofer.

Zurück