Verkehrsverbund Jahres- und Halbjahreskarten
Der Gemeinderat hat beschlossen, den Kauf von nicht übertragbaren Halbjahres– und Jahreskarten des Stmk. Verkehrsverbundes mit einem Zuschuss von 25% des Kartenwertes zu fördern. Die Förderung wird für max. 4 Zonen ausbezahlt. Die Antragstellung kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit der Karte erfolgen. Sollte die Karte von anderer Stelle bezuschusst werden, so wird die Förderung nur vom Selbstkostenanteil gewährt. Der Antragsteller muss (im Gültigkeitszeitraum) seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf ein anzugebendes Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Diese Förderung läuft im Jahr 2022 aus!
Zuletzt aktualisiert am 23.12.2021 von Werner Reisenhofer.