Ansicht St. Ruprecht

Klimaticket Ö und Steiermark

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Kauf des nicht übertragbaren "Klimaticket Ö" und "Klimaticket Steiermark" mit einem Zuschuss von 25% des Kartenwertes zu fördern. Die Förderung wird für alle 2021 und 2022 gekauften Karten ausbezahlt. Die Antragstellung kann frühestens im letzten Monat der Gültigkeit der Karte erfolgen. Sollte die Karte von anderer Stelle bezuschusst werden, so wird die Förderung nur vom Selbstkostenanteil gewährt. Der Antragsteller muss im gesamten Karten-Gültigkeitszeitraum seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf ein anzugebendes Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuletzt aktualisiert am 23.12.2021 von Werner Reisenhofer.

Zurück