Photovoltaikanlagen / Stromspeicher
Der Gemeinderat hat beschlossen die Errichtung von Photovoltaikanlagen und/oder Speicheranlagen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von 10% der Investitionskosten, maximal jedoch jeweils € 750,00, zu fördern (Rechnungsdatum: ab 2022).
Photovoltaikanlagen (keine Speicheranlagen) mit Rechnungsdatum 2021 werden zum alten Förderungssatz von 10%, maximal € 1.000,00, gefördert.
Dem Antrag ist eine Kopie der Rechnung und der Zahlungsbestätigung beizulegen. Alternativ können die entsprechenden Originaldokumente bei der Antragstellung vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf das angegebene Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsnehmer stimmt einer Anlagenkontrolle durch die Gemeinde oder Beauftragten der Gemeinde zu.
Zuletzt aktualisiert am 09.08.2022 von Werner Reisenhofer.