Ansicht St. Ruprecht

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Der Gemeinderat hat beschlossen die Teilnahme an Schulveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 2 Übernachtungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10% der Kosten, max. jedoch € 50,00, zu fördern. Diese Förderung gilt nicht für die Schulen in St. Ruprecht an der Raab, da an diesen die Gemeindeförderung direkt mit der Schule verrechnet wird (Die Förderung wird bereits von der Schule von den Kosten abgezogen). Schüler und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Schule über die Teilnahme des Schülers beizulegen. Aus dieser haben auch die tatsächlich angefallenen Kosten hervorzugehen. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf ein anzugebendes Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuletzt aktualisiert am 13.04.2023 von Werner Reisenhofer.

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