Ansicht St. Ruprecht

Wärmedämmung der Gebäudehülle (Sanierung)

Der Gemeinderat hat beschlossen die Wärmedämmung von privaten Wohngebäuden im Rahmen einer Sanierung mit einem Betrag von € 100,00 je Maßnahme, ab drei Maßnahmen mit insgesamt € 500,00, zu fördern.  Dem Antrag ist eine Kopie der Rechnung(en) und der Zahlungsbestätigung(en) beizulegen. Alternativ können die entsprechenden Originaldokumente bei der Antragstellung vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf das angegebene Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsnehmer stimmt einer Anlagenkontrolle durch die Gemeinde oder Beauftragten der Gemeinde zu. 

Zuletzt aktualisiert am 23.12.2021 von Werner Reisenhofer.

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