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Mit heutigen Tag wurden die Richtlinien für den Erhalt des Strombonusses bekannt gegeben.
Eines gleich vorweg: Alle jene Personen, die im Jänner 2008 eine Wohnbeihilfe oder bereits den Heizkostenzuschuss 2007/2008 erhalten haben brauchen nicht um den Strombonus anzusuchen. Sie erhalten ihn AUTOMATISCH Ende April 2008!
Wer weder Wohnbeihilfe noch Heizkostenzuschuß erhalten hat, für den ist die Antragstellung ab 12. März 2008 im Gemeindeamt möglich!
Die Höhe beträgt 70 Euro und die Richtlinien für den Erhalt des Strombonusses können Sie hier downloaden: Bitte hier klicken!
Die Richtlinien haben sich gegenüber dem Heizkostenzuschuss etwas geändert, daher
überprüfen Sie bitte, ob Sie in den begünstigten Personenkreis gehören und wenden Sie sich dann an Ihr Gemeindeamt.
Eine Antragstellung vor dem 12. März ist NICHT möglich, da die Eingabe der Anträge elektronisch erfolgt und erst ab diesem Datum freigeschaltet ist.
Für den Inhalt verantwortlich:
Werner Reisenhofer
Meldung vom 04.03.2008/15:44:47, überarb. am 04.03.2008/16:07:11
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