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Am 28. September wird der neue Nationalrat gewählt. Wer, wo, wann wird hier geklärt.
Wahlberechtigung:
Zur Teilnahme an der Nationalratswahl 2008 sind Sie berechtigt, wenn Sie
● am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben,
● die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
● am Stichtag (29. Juli 2008) in das Wählerverzeichnis einer österreichischen
Gemeinde eingetragen sind oder im Weg eines Einspruchsverfahrens bzw. als
Auslandsösterreicher(in) bis zum 28. August 2008 auf Antrag eingetragen wurden.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, werden Sie grundsätzlich automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Nationalratswahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.
Wie können Sie wählen, wenn Sie sich voraussichtlich am Wahltag nicht
in der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind,
aufhalten?
Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort, als in Ihrer Heimatgemeinde aufhalten (etwa durch Auslandsaufenthalt oder eine sonstige Ortsabwesenheit) oder aus gesundheitlichen Gründen kein Wahllokal aufsuchen können, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen. Mit der Wahlkarte können Sie ein Wahlkarten-Wahllokal aufsuchen, vor einer besonderen Wahlbehörde wählen oder - ohne Wahlbehörde - im Weg der Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Sollten Sie Auslandsösterreicher(in) sein, so benötigen Sie jedenfalls eine Wahlkarte
(es sei denn, Sie halten sich am Wahltag zufällig in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf).
Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?
Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist beginnend mit dem Tag der Ausschreibung der Wahl möglich.
Online Antrag für die Gemeinde St. Ruprecht/Raab
Online Antrag für die Gemeinde Unterfladnitz
Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum 4. Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr. Ein schriftlicher Antrag kann dann bis am 2. Tag vor dem Wahltag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist.
Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden!
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten!
Sollten Sie keine Wahlkarte besitzen, können Sie ausschließlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, am 28. September 2008 Ihre Stimme abgeben.
Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservicebereich und auf der Amtstafel Ihrer Gemeinde!
Für den Inhalt verantwortlich:
Werner Reisenhofer
Meldung vom 20.08.2008/13:27:23, überarb. am 20.08.2008/14:07:35
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