Ansicht St. Ruprecht

Kindergartenbeitrag

Der Beitrag für den Besuch des Kindergartens oder der Kinderkrippe wird von Jahr zu Jahr neu festgelegt.  Beachten Sie, dass das Land Steiermark unter gewissen Voraussetzungen einen Beitrag (sozial gestaffelt) bezahlt. Dieser Antrag (mit allen notwendigen Nachweisen) ist zu Beginn des Kindergartenjahres im Gemeindeamt einzubringen. Eine verspätete Antragstellung bewirkt den Verlust der Förderung für zurückliegende Zeiträume.

Eine Landesförderung ist auch für den Besuch der Kinderkrippe möglich (Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe).

Informationen erhalten Sie in Ihrem Kindergarten.

Zuletzt aktualisiert am 05.05.2022 von Werner Reisenhofer.

Zurück