Ansicht St. Ruprecht

Biomasseheizungen 2023

Der Gemeinderat hat beschlossen die Errichtung von alternativen Holzheizungen als Zentralheizsystem zu fördern. Nachfolgend finden Sie die Anträge mit den entsprechenden Förderungsrichtlinien und Allgemeinen Hinweisen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Anschluss an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz nicht möglich ist. Darüber ist eine Bestätigung der Betreiber von in Frage kommenden Nah- bzw. Fernwärmenetzen vorzulegen.

Sollten sich die Förderungsrichtlinien von Land und Bund ändern, behält sich die Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab eine Anpassung der Gemeindeförderungen vor. Auf die Gewährung dieser Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.

Zuletzt aktualisiert am 20.03.2024 von Werner Reisenhofer.

Zurück