Ansicht St. Ruprecht

Schweine- und Rinderbesamung

Der Gemeinderat hat beschlossen die Besamung von Rindern mit einem Betrag von € 27,00 pro Besamung und die Besamung von Zuchtschweinen pauschal mit € 11,00 je Zuchtschwein zu fördern. Für Zuchtschweine gilt der Stand per 1.4. des Beantragungsjahres.
Der Betrieb muss seinen Standort in der Gemeinde haben. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizulegen. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf das angegebene Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsnehmer stimmt einer Betriebskontrolle durch die Gemeinde oder Beauftragten der Gemeinde zu.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2024 von Werner Reisenhofer.

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