Ansicht St. Ruprecht

Heizkostenzuschuss 2015

Auf Antrag der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus hat die Steiermärkische Landesregierung am 15.10.2015 den Heizkostenzuschuss 2015/2016 beschlossen. Die Maßnahme in der Höhe von insgesamt rund 1,4 Millionen Euro kommt ausschließlich Menschen mit geringem Einkommen zugute. Der Zuschuss für Ölfeuerungsanlagen beträgt für die bevorstehende Heizsaison so wie im Vorjahr 120 Euro, für alle anderen Heizungsanlagen beträgt die Unterstützung 100 Euro.

Anträge werden von den Gemeindeämtern elektronisch abgewickelt.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.10.2015 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt:

  • alleinstehende Personen: € 1.018,-
  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 1.526,-
  • AlleinerzieherInnen: € 1.018,-
  • Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 157,50

Berechnungsgrundlage ist das Jahresgehalt. Wenn mehr als zwölf Monatsgehälter bezogen werden, so sind diese in die genannten Einkommensgrenzen einzurechnen. Als Monatsnettoeinkommens ist 1/12 des Jahresnettoeinkommens heranzuziehen.

Nachweislich geleistete Unterhaltszahlungen an geschiedene Ehegatten und Kinder werden vom Einkommen bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage abgezogen.

Die Förderaktion beginnt am 20. Oktober 2015 und dauert bis 21. Dezember 2015. Die Richtlinien finden Sie unten als Download.

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