Veranstaltungsgesetz
Seit 1. November 2012 ist das neue Stmk. Veranstaltungsgesetz in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt sind alle öffentlichen Veranstaltungen der Behörde zu melden. Behörde ist - vereinfacht dargestellt - entweder
- die Gemeinde bei bis zu 1000 Teilnehmern, oder
- die Bezirkshauptmannschaft bei über 1000 Teilnehmern.
Bei der Meldung an die Behörde wird zwischen folgenden Veranstaltungsarten unterschieden (Formulare finden Sie bei den Downloads unten):
Meldepflichtige Veranstaltungen (Meldung spätestens 2 Wochen vor Beginn):
- Kleinveranstaltungen (Dauer max. 8-22 Uhr, max. 300 Personen, keine Gefahren für Besucher) - Formular: Kleinveranstaltung_Meldung.doc
- Veranstaltungen in bewilligten Veranstaltungsstätten - Formular: Veranstaltung_Meldung.doc
- Mobile Veranstaltungen
Anzeigepflichtige Veranstaltungen (Anzeige spätestens 6 Wochen vor Beginn):
- Veranstaltungen in nicht-bewilligten Veranstaltungsstätten
- alle Veranstaltungen, die nicht meldepflichtig sind und die keine Großveranstaltung sind
Formular: Veranstaltung_Anzeige.doc
Großveranstaltungen:
- Veranstaltungen mit mehr als 20.000 Teilnehmern
Weitere Informationen erhalten Sie auch in Ihrem Gemeindeamt oder auf der Website des Landes Steiermark (siehe Link unten).
Neben der Meldung/Anzeige Ihrer Veranstaltung kann auch noch die Anmeldung bei der AKM oder ein Ansuchen um eine straßenrechtliche Genehmigung beim Straßenerhalter notwendig sein. Die VA-Anmeldung ersetzt diese nicht!