Herzlich willkommen ...
auf der Website der "neuen" Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab. Im Zuge einer Gemeindestrukturreform wurden die Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf, Unterfladnitz und St. Ruprecht/Raab fusioniert.
Mit über 5400 Einwohnern sind wir nunmehr nach den Städten Weiz und Gleisdorf die drittgrößte Gemeinde des Bezirks und bieten sowohl für Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft als auch Wohnen optimale Bedingungen.
Es gibt Grund zum Feiern – Die „CITIES“-App ist da!
Seit 04.04.2022 ist „CITIES“ nun auch für St. Ruprecht an der Raab verfügbar. Neben einem zusätzlichen Kommunikationskanal für die Marktgemeinde, vereint die umfangreiche App verschiedene nützliche Funktionen für den Alltag und schafft zudem eine digitale Plattform für alle teilnehmenden Betriebe, Vereine, Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus St. Ruprecht.
Die CITIES-Bonuswelt
Auf alle registrierten User*innen warten attraktive Angebote, regionale Sammelpässe und Gewinnspiele, die unseren Betrieben zugutekommen. Das stärkt zusätzlich unsere regionale Wirtschaft in Name der Stadt/Gemeinde.
Hier geht's zur Schritt-für-Schritt-Anleitung!
Ukraine - Informationen

Das BMI, das Land Steiermark sowie die Caritas haben auf ihren Webseiten Informationen zum Thema Flüchtlinge aus der Ukraine zusammengestellt. Dort finden Sie Antworten zu diversen Fragestellungen. Bitte verwenden Sie folgende Links:
https://www.ukrainehilfe.steiermark.at/
Übertragbare Verbundjahreskarte / Klimaticket Steiermark
Im Bürgerservicebüro der Marktgemeinde St. Ruprecht kann von GemeindebürgerInnen eine übertragbare Verbund-Jahreskarte bzw. ab 2022 ein übertragbares Klimaticket Steiermark ausgeborgt werden. Folgende Richtlinien und Bedingungen gelten dabei:
- Es ist eine Vorreservierung im Bürgerservicebüro (Tel. 03178 2218) notwendig.
- Die Nutzungsdauer beträgt max. 3 Tage einmal im Monat.
- Der Verleih kostet € 3,00 / Tag
- Es ist eine Kaution in der Höhe von € 30,00 zu hinterlegen.
Bei Verlust der Karte ist deren voller Preis zu bezahlen (Verbundkarte € 870,00 / Klimaticket € 688,00).
Änderung Gemeindeförderungen ab 2022
Der Gemeinderat hat folgende Änderungen bei den Gemeindeförderungen für das Jahr 2022 beschlossen:
- Die Förderung für Photovoltaikanlagen wird neu geregelt. Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage gibt es eine Förderung von 10% der Baukosten, max. jedoch 750 Euro (Rechnungsdatum 2022).
- Neu eingeführt wird eine Förderung für Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik. Diese beträgt ebenfalls 10% der Anschaffungskosten, maximal € 750,00 (Rechnungsdatum 2022).
- Ab Rechnungsdatum 2022: Bei Solaranlagen wird der Förderungssatz für Anlagen ohne Heizungseinbindung mit € 35,00 je m2 Aperturfläche, mit Heizungseinbindung auf € 70,00 je m² festgelegt. Die maximale Förderungshöhe bleibt mit € 1.000,00 begrenzt.
- Bei der Förderung von Wärmepumpen wird der Förderungsprozentsatz mit 10% festgelegt. Die maximale Förderungshöhe bleibt bei € 1.000,00.
- Für Elektrofahrräder wird eine pauschale Förderung von € 100,00 eingeführt (Rechnungsdatum 2022).
- Für E-Mopeds und E-Roller wird eine pauschale Förderung von € 100,00 eingeführt (Rechnungsdatum 2022).
Bitte verwenden Sie vorerst noch die "alten" Formulare für die Beantragung Ihrer Förderung. Wir werden in Kürze neue Formulare zur Verfügung stellen.
Für das Jahr 2022 hat der Gemeinderat auch die Förderung des Klimatickets beschlossen!
Anpassung Gemeindeabgaben
Ab dem 1.1.2022 werden - wie in den Gebührenordnungen vorgesehen - die Abfall- und Kanalgebühren gemäß der VPI-Steigerung angepasst. Im Bereich der Wasserversorgung wurde ab 1.1.2022 zur Abdeckung des Abganges der Wasserpreis auf € 2,09/m³ (inkl. MWSt.) festgelegt.