Herzlich willkommen ...
auf der Website der "neuen" Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab. Im Zuge einer Gemeindestrukturreform wurden die Gemeinde Etzersdorf-Rollsdorf, Unterfladnitz und St. Ruprecht/Raab fusioniert.
Mit über 5400 Einwohnern sind wir nunmehr nach den Städten Weiz und Gleisdorf die drittgrößte Gemeinde des Bezirks und bieten sowohl für Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft als auch Wohnen optimale Bedingungen.
UPDATE: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Update: Die BH Weiz hat die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die 7-Tages-Inzidenz viel zu hoch ist. Wir bitten dringend alle Vorgaben der Behörden einzuhalten um einschneidende Maßnahmen der Bezirksverwaltungsbehörde zu verhindern. Ich bin mir jedoch sicher, dass wir es gemeinsam schaffen, die Verbreitung wieder einzudämmen! Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Mithilfe!
Der Corona-Virus stellt uns alle nach wie vor vor große Herausforderungen. Es ist wichtig, dass wir alle uns intensiv bemühen die weitere Verbreitung zu verhindern. Wie im ersten Halbjahr stehen auch nun wieder freiwillige Helfer bereit, wenn jemand zusätzlich Unterstützung z.B. beim Einkaufen benötigt. Im Bedarfsfall rufen Sie bitte einfach im Gemeindeamt (Tel. 03178 2218) an.
Das Gemeindeamt ist für Ihre Anliegen geöffnet. Wir bitten Sie jedoch, wenn möglich, Ihr Anliegen bevorzugt per Email oder Telefon vorzubringen.
Die Altstoffsammelzentren bleiben wie gewohnt geöffnet. Es dürfen sich maximal 5 Anlieferer gleichzeitig im ASZ Gelände aufhalten, nach dem Abladen der vorsortierten Abfälle ist das Gelände sofort zu verlassen. Das Fahrzeug darf erst am ASZ Gelände, von maximal 2 Personen mit Mund-Nasen-Schutz (ab 25.1. FFP2-Maske), verlassen werden.
Ich wünsche uns allen viel Gesundheit und verbleibe
mit herzlichen Grüßen:
Bgm. Herbert Pregartner
Osterfeuer - Regelungen

Osterfeuer sind heuer nicht prinzipiell verboten. Aufgrund der Covid-Schutzmaßnahmen gibt es folgenden Möglichkeiten:
- Abhaltung mit maximal vier Personen aus insgesamt maximal zwei Haushalten am Karsamstag von 15:00 Uhr bis bis 20:00 Uhr.
- Abhaltung mit ausschließlich im Haushalt lebenden Personen von Karsamstag 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr am Ostersonntag. Bezüglich der geltenden Ausgangsregelung nach 20:00 Uhr wird auf § 2 Abs. 1 der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung verwiesen.
Informationen finden Sie auch unter https://www.abfallwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/10036015/46583/#tb4
Wichtig: FFP2-Maskenpflicht im Altstoffsammelzentren

Ab 25. Jänner gilt in den Altstoffsammelzentren der Gemeinde die Pflicht zum Tragen von FFP2 Schutzmasken. Diese sind selbst mitzubringen.